Home Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Falls Ihr Zählpunkt von den Netzen nicht genehmigt wird, ist diese Auftragsbestätigung hinfällig.
2. Sie haben die Möglichkeit Ihre gesetzlich vorgeschriebene Wiederrufsfrist von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung schriftlich in Anspruch zu nehmen.
1. Wir, wurden vom Kunden beauftragt, auf seinem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage (kurz PVA) zu errichten.
2. Wir weisen daraufhin, dass insbesondere die Statik des Daches überprüft werden muss und die Wind- und Schneelast zu beachten sind. Die Prüfung, ob das Dach / Gebäude für die Belastungen durch die PVA geeignet ist, kann durch den Planer oder Statiker des Gebäudes oder je nach Be- rechtigung durch einen Holzbau-Meister, Baumeister oder Dachdecker erfolgen. Dies hat der Kunde zu veranlassen.
3. Für die Überprüfung haben wir das Eigengewicht der PVA bekanntgegeben. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Schneelast, abhängig von der Höhe des Projektstandortes und der Schneelastzo- nen, der Dachform und der von uns bekannt gegebenen Modulneigung, Ausrichtung sowie Monta- geart. Bei den Windlasten sind auch Winddruck und Windsog nach den jeweiligen Windzonen maßgeblich.
4. Durch die PVA wird das Dach zusätzlich belastet, abhängig von obigen Parametern (Größenord- nungen):
– Schrägdach: ca. 16 bis 29 kg/m2
– Flachdach ohne Dachdurchdringung ca. 18 bis 49 kg/m2 – Flachdach mit Dachdurchdringung ca. 7 bis 26 kg/m2
5. Durch Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass er oben genannte statische Prüfung durchführen hat lassen, das Dach dicht ist und für die Montage der angebotenen PVA geeignet ist.
6. Eine Haftung unsererseits für Schäden, resultierend aus statischer Ungeeignetheit des Daches und Vergleichbares, ist daher ausgeschlossen, und wir verweisen insbesondere auf unsere Haf- tungsbeschränkungen in den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Mit der Annahme der Auftragsbestätigung und Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, dass folgende Danten an Dritte weitergegeben werden:
Für die Zählpunkteinreichung und Endabnahme bei dem Netzbetreiber werden an den Konzessionierten Elektriker und dem Netzbetreiber folgende Daten weiter gegeben:
Name und Adresse, Telefonnummer, Emailadresse, KG-Nummer, geplante Größe der PV Anlage, Marke, Type des Wechselrichters sowie der PV-Module, ggf den Stromlaufplan der Anlage, Geburtsdatum und die Zählernummer.
2. Emailadresse, Ort der installierten Anlage gehen auch an die technische Abteilung des Herstellers des Wechselrichters.