Image

 

Zahlungskonditionen und Rücktritt

1. Falls Ihr Zählpunkt von den Netzen nicht genehmigt wird, ist diese Auftragsbestätigung hinfällig.

2. Sie haben die Möglichkeit Ihre gesetzlich vorgeschriebene Wiederrufsfrist von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung schriftlich in Anspruch zu nehmen.

3. Wenn Ihre Ware nicht innerhalb 4 Monaten angeliefert werden kann, können Sie von dem Vertrag ohne Kosten austreten.
4. Sollten Sie in weniger als 14 Tagen vor Montage bzw Liefertermin rücktreten oder Ihr Material ist schon in unserem Lager eingetreten, sind 10% Stornierungskosten der Auftragsbestätigung fällig für Lager und Logistik Aufwand.
5. Die Anzahlungsrechnung ist nach Lieferung des Wechselrichters und der Photovoltaik Module, jedoch vor Installationsbeginn zu bezahlen.
6. Die zweite Rechnung ist nach Montage der Unterkonstruktion auf dem Dach fällig, jedoch vor Montage der Photovoltaik Module.
7. Die letzte Rechnung ist 7 Tage nach Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage fällig. Bei Zielüberschreitung werden 12% Verzugszinsen p.a. berechnet.
8. Der Installationsbeginn ist abhängig von Ihrer Zählpunkterteilung und wetterabhängig.
9. Bei Erteilung eines Auftrages an uns gehen wir davon aus, daß der Auftraggeber sämtliche für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat und der Durchführbarkeit des Auftrages nichts im Wege steht.
10. Jede Abweichung von Zusatzvereinbarungen muss schriftlich erfolgen.
11. Die Ware bzw. deren Erlös bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.
12. Reklamationen oder Mängel müssen innerhalb 5 Tage gemeldet werden.
13. Innbetriebnahme wird definiert wenn der Konzessionierte Elektriker die Anlage als Technisch korrekt und fertig akzeptiert.
14. Die Fertigstellungsmeldung bei dem Netz Betreiber kann erst gemacht werden nachdem Sie uns einen Strom Einspeisevertrag abschließen und uns zu senden.
15. Die Anlage bleibt bis der Netzbetreiber die Anlage als Fertig einstuft, als Nicht-Einspeiseanlage programmiert.
16. Sollten nach der unterschriebenen Auftragsbestätigung zusätzliche Kosten für unvorhergesehene Arbeiten erforderlich sein, haben Sie das kostenlose Recht, von Ihrem Auftrag zurückzutreten und das Projekt nicht weiterzuverfolgen.

 

Statik Hinweis

1. Wir, wurden vom Kunden beauftragt, auf seinem Gebäude eine Photovoltaik-Anlage (kurz PVA) zu errichten.

2. Wir weisen daraufhin, dass insbesondere die Statik des Daches überprüft werden muss und die Wind- und Schneelast zu beachten sind. Die Prüfung, ob das Dach / Gebäude für die Belastungen durch die PVA geeignet ist, kann durch den Planer oder Statiker des Gebäudes oder je nach Be- rechtigung durch einen Holzbau-Meister, Baumeister oder Dachdecker erfolgen. Dies hat der Kunde zu veranlassen.

3. Für die Überprüfung haben wir das Eigengewicht der PVA bekanntgegeben. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Schneelast, abhängig von der Höhe des Projektstandortes und der Schneelastzo- nen, der Dachform und der von uns bekannt gegebenen Modulneigung, Ausrichtung sowie Monta- geart. Bei den Windlasten sind auch Winddruck und Windsog nach den jeweiligen Windzonen maßgeblich.

4. Durch die PVA wird das Dach zusätzlich belastet, abhängig von obigen Parametern (Größenord- nungen):

– Schrägdach: ca. 16 bis 29 kg/m2

– Flachdach ohne Dachdurchdringung ca. 18 bis 49 kg/m2 – Flachdach mit Dachdurchdringung ca. 7 bis 26 kg/m2

5. Durch Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass er oben genannte statische Prüfung durchführen hat lassen, das Dach dicht ist und für die Montage der angebotenen PVA geeignet ist.

6. Eine Haftung unsererseits für Schäden, resultierend aus statischer Ungeeignetheit des Daches und Vergleichbares, ist daher ausgeschlossen, und wir verweisen insbesondere auf unsere Haf- tungsbeschränkungen in den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


 

Datenschutz

1. Mit der Annahme der Auftragsbestätigung und Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, dass folgende Danten an Dritte weitergegeben werden:

Für die Zählpunkteinreichung und Endabnahme bei dem Netzbetreiber werden an den Konzessionierten Elektriker und dem Netzbetreiber folgende Daten weiter gegeben:
Name und Adresse, Telefonnummer, Emailadresse, KG-Nummer, geplante Größe der PV Anlage, Marke, Type des Wechselrichters sowie der PV-Module, ggf den Stromlaufplan der Anlage, Geburtsdatum und die Zählernummer.

2. Emailadresse, Ort der installierten Anlage gehen auch an die technische Abteilung des Herstellers des Wechselrichters.


 

Folgende Leistungen sind in unseren Auftragsbestätigung nicht enthalten

1. Erd-, Grab-, Stemm- bzw. Verputzarbeiten
2. Abtransport und Entsorgung des anfallenden Bauschutts / Verpackungsmaterials
3. Einbindung in vorhandene Blitzschutzanlage
4. Gewährleistung für die Statik des Daches. Planung bezieht sich nur auf die technische Ausführung der PV-Anlage.
5. Entsprechend der aktuellen Errichtungsvorschriften und Normen für die Elektroinstallation notwendige Erweiterungen und Umbauarbeiten in der bestehenden Hausinstallation (AC Überspannungsableiter, Netztrennschalter, LSS, FI- Schutzschalter, Notstromumschalter, bzw. auch Umbauarbeiten am Hauptverteiler in Bezug auf Notstromversorgung und Aufteilung von Verbraucherkreisen, setzen von Netzumschalter, etc.)
6. Haftung für Ziegel- und Dachplattenbruch

 

 

Nicht im Angebot enthaltene Leistungen und Lieferungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Montagen müssen in einem Stück erfolgen können. Weitere Anfahrten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.