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Freiflächen

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Freiflächen Anlagen können von klein bis groß gebaut werden. Kleine Anlagen können ab 4 Modulen auf Schraubfundament oder mit Beton Ballast aufgestellt werden. 

Parkflächen

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Egal ob Supermarkt, Einkaufszentrum oder ein Bezahl- Parkplatz, es macht Sinn Freiflächen zu nutzen. Nebenbei generiert es eine extra Einkommensquelle und bietet Kunden ein Zusatzservice da die Autos nicht in der Hitze oder im Regen stehen.

Bezahlmöglichkeiten

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Wollen Sie aus irgendeinem Grund das Investment oder Risiko nicht übernehmen? Gerne übernehmen wir das Investment, den Bau und das Betreiben der PV Anlage. Sie stellen nur das Dach zur Verfügung. Von dem verkauftem Strom erhalten Sie einen Anteil. 

E-Ladestationen

Falls Sie Interesse an einer Ladestation haben oder Sie eine Vorschrift bekommen haben sollten, installieren wir gerne für Sie eine oder mehrere Ladestationen. Auch hier machen wir gerne die Abwicklung, Finanzierung und den Betrieb der Ladestation inklusive Zahlungsoptionen für Sie.

E-Ladestationen Verrechnung

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Seit Mai 2023 dürfen wir in Österreich endlich auch nach kW abrechnen und müssen nicht mehr nach Ladedauer abrechnen.  

 

Laut der „Übergangs- und Schlussbestimmungen“ der neuen Verordnung dürfen ab dem 1. Januar 2026 „nur noch Ladestationen erst-, neu- oder nachgeeicht werden, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen“. Zudem bedürfen „Ladetarifgeräte der besonderen Zulassung“ und müssen eine lokale Anzeige oder Fernanzeige haben, auf der der Verbrauch abgelesen werden kann. Darüber hinaus müsse ein „dauerhafter Nachweis“ nach der Transaktion zur Verfügung stehen, beispielsweise in der App oder in Form einer Rechnung.